Die Schule im Grünen im Tal mit Weitblick

Sportunterricht

WICHTIGE HINWEISE

Zur Bekanntmachung und Kenntnisnahme im Elternabend (Aktualisierung vom 03.08.2016)

Belehrung zum Sportunterricht

Um Unfallgefahren im Sportunterricht auszuschließen und den Lehrplan umfassend zu verwirklichen, sowie den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden, gelten beim Schulsport an unserer Einrichtung folgende Festlegungen:

Die Turnhallen dürfen nur nach Genehmigung durch den Sportlehrer betreten werden (Aufsichtsfrage).

In der Sporthalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, vermeidbar behindert oder belästigt wird. Ein sachgemäßer und ordentlicher Umgang mit den während des Sportunterrichts genutzten Einrichtungen, Geräten und Materialien sind selbstverständlich. Bei bewusster Beschädigung und Verunreinigung dieser Dinge können kostenpflichtige Reparaturen bzw. Neubestellungen die Folge sein.

Beim Sportunterricht wird ausschließlich Sportkleidung und keine Freizeitbekleidung getragen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Sportkleidung witterungsgemäß ist, da ein Teil des Unterrichts im Freien stattfindet.

Das Betreten der Sportfläche ist nur in Hallenturnschuhen mit hellen und abriebfesten Sohlen gestattet oder in Ausnahmefällen barfuß. Turnschuhe, die vorher im Freizeitbereich getragen wurden, dürfen in der Halle nicht benutzt werden.

Das Verzehren von Speisen und Getränken im Sportbereich ist verboten. Das Mitbringen von Glasflaschen ist untersagt.
Hinweis: In Einzelstunden sind in der Regel keine Trinkpausen vorgesehen. In den Doppelstunden wird diese nach höheren Belastungen situativ ermöglicht.

Bei vergessenen Sportsachen kann der Schüler in das Unterrichtsgeschehen als Helfer oder Schiedsrichter mit eingebunden, zu Wartungs – und Säuberungsarbeiten an Unterrichtsanlagen herangezogen, aber nicht bewertet und zensiert werden.

Für in diesem Zeitraum durchgeführte Leistungskontrollen kann die Note 6 erteilt werden.

Langfristige Atteste (ab 4 Wochen) sind bis Ende September über den schulsportärztlichen Dienst zu beantragen und beim Sportlehrer abzugeben.

Die Entscheidung, ob im laufenden Schuljahr eine Zensierung im Unterricht erfolgt, fällt auf Empfehlung des Arztes und der Fachkonferenz Sport der Schulleiter.

Mit der Beantragung von Sportbefreiungen sollte verantwortungsbewusst umgegangen werden.
Sportbefreiungen sind nicht immer mit Vollbefreiungen gleichzusetzen (Bsp: kleinere Verletzungen im Handbereich lassen durchaus Laufübungen zu). 

Sportbefreite Schüler können im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu Hilfstätigkeiten oder anderer unterstützender Maßnahmen eingesetzt werden.


Im Sportunterricht dürfen weder Piercing – Schmuck noch sonstiger Schmuck oder Uhren getragen werden. Sie sind ausnahmslos abzulegen.
Im Weigerungsfall oder bei ärztlichen Attesten im Zusammenhang mit dem Schmuck kann im betreffenden Sportgebiet die Note 6 erteilt werden. 

Erläuterung:

  • Abkleben mit Pflaster nicht erlaubt
  • Tunnel, Plugs und Expander müssen ausnahmslos entfernt werden – Öffnung in der Haut ist mit Silikon - oder Gummipfropfen vollständig zu verschließen
  • Schülerinnen und Schüler sowie deren Personensorgeberechtigte sind schuljährlich aktenkundig darüber zu informieren, dass gefährdende Gegenstände, die nur operativ (z. B. Schmuckimplantate) oder nicht schadlos (z. B. erheblich verlängerte Fingernägel) vom Körper entfernt werden können, für die Dauer der Schul- und Ausbildungszeit nicht am Körper angebracht werden dürfen. Schülerinnen und Schüler, die sich nach aktenkundiger Belehrung durch das Anbringen fest mit dem Körper verbundenen Schmucks absichtlich der aktiven Teilnahme am Sportunterricht entziehen, werden gemäß geltender Schulordnung mit der Note „ungenügend“ bewertet.

Wertgegenstände sind in den Umkleidekabinen aufzubewahren, sofern diese unbedingt mitgeführt werden müssen. In der Schulturnhalle wird die Hallentür verschlossen.
Es wird grundsätzlich keine Haftung für den Verlust von mitgebrachten Sachen oder Wertgegenständen übernommen.

Bei eventuellen Verletzungen während des Unterrichts ist der Sportlehrer, sofern er das nicht bemerkt haben sollte, zu informieren. Die weiteren Maßnahmen sind durch den Sportlehrer einzuleiten. Sollte sich nach dem Unterricht ein Arztbesuch als notwendig erweisen (z.B. Röntgen), so ist am folgenden Schultag unbedingt im Sekretariat eine Unfallmeldung anzuzeigen.

Wir wollen unsere Schüler zu einem fairen Verhalten und gegenseitiger Achtung erziehen. Fortdauernde Verstöße gegen diese Normen können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Die Sportlehrer