Zur Bekanntmachung und Kenntnisnahme im Elternabend (Aktualisierung vom 11.08.2025)
Belehrung zum Sportunterricht
Um Unfallgefahren im Sportunterricht auszuschließen und den Lehrplan umfassend zu verwirklichen, sowie den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden, gelten beim Schulsport an unserer Einrichtung folgende Festlegungen:
Die Turnhalle darf nur nach Genehmigung durch den Sportlehrer betreten werden (Aufsichtsfrage).
In der Sporthalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, vermeidbar behindert oder belästigt wird. Ein sachgemäßer und ordentlicher Umgang mit den während des Sportunterrichts genutzten Einrichtungen, Geräten und Materialien sind selbstverständlich. Bei bewusster Beschädigung und Verunreinigung dieser Dinge können kostenpflichtige Reparaturen bzw. Neubestellungen die Folge sein.
Beim Sportunterricht wird ausschließlich Sportkleidung und keine Freizeitbekleidung getragen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Sportkleidung witterungsgemäß ist, da ein Teil des Unterrichts im Freien stattfindet.
Das Betreten der Sportfläche ist nur in Hallenturnschuhen mit hellen und abriebfesten Sohlen gestattet oder in Ausnahmefällen barfuß. Turnschuhe, die vorher im Freizeitbereich getragen wurden, dürfen in der Halle nicht benutzt werden.
Das Verzehren von Speisen
und Getränken im Sportbereich ist verboten. Das Mitbringen von
Glasflaschen ist untersagt.
Hinweis: In
Einzelstunden sind in der Regel keine Trinkpausen vorgesehen.
In den Doppelstunden wird diese nach höheren Belastungen
situativ ermöglicht.
Bei vergessenen Sportsachen kann der Schüler in das Unterrichtsgeschehen als Helfer oder Schiedsrichter mit eingebunden, zu Wartungs – und Säuberungsarbeiten an Unterrichtsanlagen herangezogen, aber nicht bewertet und zensiert werden.
Für in diesem Zeitraum durchgeführte Leistungskontrollen wird die Note 6 erteilt und dem Schüler die Möglichkeit gegeben, Leistungskontrollen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Bei weiteren diesbezüglichen Verstößen entfällt diese Möglichkeit.
Langfristige Atteste (ab 4 Wochen) sind bis Ende September über den schulsportärztlichen Dienst zu beantragen und beim Sportlehrer abzugeben.
Die Entscheidung, ob im laufenden Schuljahr eine Zensierung im Unterricht erfolgt, fällt auf Empfehlung des Arztes und der Fachkonferenz Sport der Schulleiter.
Mit der Beantragung von
Sportbefreiungen sollte verantwortungsbewusst umgegangen
werden.
Sportbefreiungen sind nicht
immer mit Vollbefreiungen gleichzusetzen (Bsp: kleinere
Verletzungen im Handbereich lassen durchaus Laufübungen zu).
Die Sportkleidung ist mitzuführen. Die Sportbefreiung
ist beim verantwortlichen Sportlehrer persönlich
abzugeben.
Zudem sind sie keine Unterrichtsbefreiungen, der Sportlehrer entscheidet über die Art und den Umfang der Sportbefreiung.
Sportbefreite Schüler können im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu Hilfstätigkeiten oder anderen unterstützenden Maßnahmen eingesetzt werden.
Wertgegenstände sind in den
Umkleidekabinen aufzubewahren, sofern diese unbedingt
mitgeführt werden müssen. In der Schulturnhalle wird die
Hallentür verschlossen.
Es wird grundsätzlich keine
Haftung für den Verlust von mitgebrachten Sachen oder
Wertgegenständen übernommen.
Bei eventuellen Verletzungen während des Unterrichts ist der Sportlehrer, sofern er das nicht bemerkt haben sollte, zu informieren. Die weiteren Maßnahmen sind durch den Sportlehrer einzuleiten. Sollte sich nach dem Unterricht ein Arztbesuch als notwendig erweisen (z.B. Röntgen), so ist am folgenden Schultag unbedingt im Sekretariat eine Unfallmeldung anzuzeigen.
HINWEIS Schulweg/Turnhalle:
Der Weg zur Sporthalle oder umgekehrt zur Schule erfolgt zügig und entlang der vorgeschriebenen Strecke, da sonst der Versicherungsschutz entfällt. Für das Benutzen des Fahrrads oder des Mopeds als Transportmittel ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Wir wollen unsere Schüler zu einem fairen Verhalten und gegenseitiger Achtung erziehen. Fortdauernde Verstöße gegen diese Normen können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Die Sportlehrer