...ist Hagen Fritzsche
Ihr findet mich in aller Regel im Vorbereitungszimmer Chemie. Bei Problemen bin ich jederzeit für euch da.
Meine Aufgaben
Rechtsgrundlage:
Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) vom 4. Januar 2005 (SächsGVBl. S. 11), die zuletzt durch die Verordnung vom 25. Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 729) geändert worden ist.
§ 18
Aufgaben des Vertrauenslehrers
(1) Vertrauenslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten, sie zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde zu beraten und zu vermitteln.
(2) Vertrauenslehrer können zu Sitzungen des Schülerrates hinzugezogen werden. Sie sind rechtzeitig einzuladen. Vertrauenslehrer sind über alle anderen Veranstaltungen der Schülervertretung rechtzeitig zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Beratung zu geben.
Ich freue mich immer auf euch.
Hagen Fritzsche