Zur Bekanntmachung und Kenntnisnahme im Elternabend (Aktualisierung vom 03.08. 2016)
Belehrung zum Sportunterricht
Um Unfallgefahren im Sportunterricht auszuschließen und den Lehrplan umfassend zu verwirklichen sowie den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden, gelten beim Schulsport an unserer Einrichtung folgende Festlegungen:
Die Turnhallen dürfen nur nach Genehmigung durch den
Sportlehrer betreten werden (Aufsichtsfrage).
In der Sporthalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, vermeidbar behindert oder belästigt wird. Ein sachgemäßer und ordentlicher Umgang mit den während des Sportunterrichts genutzten Einrichtungen, Geräten und Materialien sind selbstverständlich. Bei bewusster Beschädigung und Verunreinigung dieser Dinge können kostenpflichtige Reparaturen bzw. Neubestellungen die Folge sein.
Beim Sportunterricht istausschließlich Sportkleidung
und keine Freizeitbekleidunggetragen. Dabei sollte
darauf geachtet werden, dass dieSportkleidung
witterungsgemäßist, da ein Teil des Unterrichts im
Freien stattfindet.
Das Betreten der Sportfläche ist nur
inHallenturnschuhen mit hellen und abriebfesten
Sohlengestattet oder in Ausnahmefällenbarfuß.
Turnschuhe, die vorher im Freizeitbereich getragen wurden,
dürfen in der Halle nicht benutzt werden.
Das Verzehren von Speisen und Getränken im Sportbereich ist
verboten. Das Mitbringen vonGlasflaschenist
untersagt.
Hinweis: In Einzelstunden sind in der Regel keine
Trinkpausen vorgesehen. In den Doppelstunden wird diese nach
höheren Belastungen situativ ermöglicht.
Bei vergessenen Sportsachen kann der Schüler in das Unterrichtsgeschehen als Helfer oder Schiedsrichter mit eingebunden, zu Wartungs – und Säuberungsarbeiten an Unterrichtsanlagen herangezogen, abernichtbewertet und zensiert werden.
Für in diesem Zeitraum durchgeführte Leistungskontrollen kann die Note 6 erteilt werden.
Langfristige Atteste (ab 4 Wochen) sind bis Ende September über denschulsportärztlichen Dienstzu beantragen und beim Sportlehrer abzugeben.
Die Entscheidung, ob im laufenden Schuljahr eine Zensierung im Unterricht erfolgt, fällt auf Empfehlung des Arztes und der Fachkonferenz Sport der Schulleiter.
Mit der Beantragung von Sportbefreiungen sollte
verantwortungsbewusst umgegangen werden.
Sportbefreiungen sind nicht immer Vollbefreiungen
gleichzusetzen. (BSP: „kleinere Verletzungen im Handbereich
lassen durchaus Laufübungen zu).
Sportbefreite Schüler können im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu Hilfstätigkeiten oder anderer unterstützender Maßnahmen eingesetzt werden.
Wertgegenstände sind in den Umkleidekabinen aufzubewahren,
sofern diese unbedingt mitgeführt werden müssen. In der
Schulturnhalle wird die Hallentür verschlossen.
Es wird grundsätzlich keine Haftung für den Verlust von
mitgebrachten Sachen oder Wertgegenständen übernommen.
Bei eventuellen Verletzungenwährend des
Unterrichts ist der Sportlehrer, sofern er das nicht bemerkt
haben sollte, zu informieren. Die weiteren Maßnahmen sind durch
den Sportlehrer einzuleiten. Sollte sich nach dem Unterricht
ein Arztbesuch als notwendig erweisen (z.B. Röntgen), so
istam folgenden Schultagunbedingt im
Sekretariat eineUnfallmeldunganzuzeigen.
Wir wollen unsere Schüler zu einem fairen Verhalten und gegenseitiger Achtung erziehen. Fortdauernde Verstöße gegen diese Normen können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Die Sportlehrer